Besondere Bestimmungen zur Fischereiausübung am Abtsee für Mitglieder des Kreisfischereiverein e.V. sowie für Jahreskarteninhaber (Stand 01/2023)
Es gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen für Bayern:
Fangbeschränkungen für Hecht, Zander, Waller und Karpfen
Es dürfen täglich 2 Raubfische (Hecht, Zander oder Waller) gefangen Weden. Es dürfen täglich 3 Karpfen gefangen werden. Nach dem Fang von 2 Raubfischen oder 3 Karpfen ist das Angeln an diesem Tag sofort einzustellen.
Fische die einer Fangbeschränkung unterliegen sind auf der Karten unverzüglich nach dem Fang einzutragen (Rückseite) Erst nach Eintragung darf weitergefischt werden!
Weißfisch, Aal, Schleien und Barsche sind am Ende des Fischens einzutragen!