Bestimmungen Abtsee für Gastfischer

Besondere Bestimmungen zur Fischereiausübung am Abtsee für Gastfischer (Stand 01/2023)

Es gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen für Bayern:


  • Der Fischfang ist von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang mit 2 Handangeln mit je einem Köder gestattet. Nachtangeln ist verboten
  • Es darf nur vom Ufer und vom verankertem Boot gefischt werden
  • Schleppen ist verboten
  • Das Fischen vom Inselufer ist verboten
  • Schonzeit Hecht 15.02 bis 30.04 / Schonmaß 60 cm
  • Schonzeit Zander 15.02 bis 31.05 / Schonmaß 50 cm
  • Schonzeit Schleie 01.05 bis 30.06 / Schonmaß 26 cm
  • Spinner (Mepps, o.ä.) sind erst ab Größe 5 erlaubt
  • Wallerklopfen ist nicht gestattet
  • Bis 30.04 ist die Fischerei nur gezielt auf Friedliche erlaubt. Es dürfen nur Friedfischköder verwendet werden. Dropshot o.ä. ist verboten
  • Nur die im See vorkommenden Weißfischarten sind als Köder gestattet.
  • Elektro- oder Motorboote sind verboten
  • Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und Verwenden von Echoloten mit Livesonartechnik, die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen, verboten. Die Verwendung von Echoloten mit herkömmlichen Gebern sind weiterhin zulässig
  • Gefangene Sonnenbarsche dürfen nicht zurück gesetzt werden
  • Die Schilf- und Seerosenbestände dürfen weder betreten noch befahren werden


Fangbeschränkungen für Hecht, Zander, Waller und Karpfen


Es dürfen täglich 2 Raubfische (Hecht, Zander oder Waller) gefangen Weden. Es dürfen täglich 3 Karpfen gefangen werden. Nach dem Fang von 2 Raubfischen oder 3 Karpfen ist das Angeln an diesem Tag sofort einzustellen.


Fische die einer Fangbeschränkung unterliegen sind auf der Karten unverzüglich nach dem Fang einzutragen (Rückseite) Erst nach Eintragung darf weitergefischt werden!


Weißfisch, Aal, Schleien und Barsche sind am Ende des Fischens einzutragen!

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